Individuelle Gesundheitsleistungen Vorsorge (IGeL)
Zusätzlich zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen können weitere Untersuchungen sinnvoll sein und die Sicherheit der Krebsvorsorgeuntersuchung erhöhen. Nutzen Sie diese Möglichkeit und optimieren Sie individuell nach einer Beratung zu pro und contra Ihre Gesundheitsvorsorge.
Ultraschall von Gebärmutter und Eierstöcken
Bei der schmerzlosen Untersuchung können nicht tastbare Veränderungen wie z.B. Myome, Zysten oder Polypen früher entdeckt, kontrolliert und ggf. schon bevor sie mit Beschwerden auffällig werden, behandelt werden. Auch bösartige Veränderungen werden eventuell schon eher erkannt.
Ultraschall der Brustdrüse und der Achselhöhle
Durch den Brustultraschall können bereits kleine nicht tastbare Veränderungen im Brustdrüsengewebe frühzeitig erkannt und wenn notwendig eine weitere Abklärung in die Wege geleitet werden. Gerade bei jüngeren Frauen und bei Frauen nach den Wechseljahren unter Hormonersatztherapie ist das Brustdrüsengewebe mit Ultraschall oft besser zu beurteilen als in der Mammographie.
Pap-Abstrich
Ab 35 wird der Pap-Abstrich nur noch alle drei Jahre von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. In den Intervalljahren kann zusätzlich, wie bisher gewohnt, ein Abstrich abgenommen werden.
Dünnschichtzytologie
Durch die spezielle Entnahme und Aufarbeitung des Abstriches vom Gebärmutterhals können auffällige Zellen eventuell früher entdeckt werden.
HPV-Abstrich
In speziellen Situationen kann es schon vor 35 sinnvoll sein, auf eine HPV-Infektion zu testen. In diesem Fall ist dies meist keine Kassenleistung.
Blasenkrebstest
Ein einfacher Urintest kann Hinweise auf das Vorliegen eines Blasenkrebs geben. Bei einem positiven Ergebnis wird eine weitere Abklärung beim Urologen empfohlen.
Ich berate Sie gerne, welche Untersuchungen für Sie sinnvoll sind.
Diese individuellen Gesundheitsleistungen werden nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen, sondern werden Ihnen als privatärztliche Leistung nach der ärztlichen Gebührenordnung in Rechnung gestellt. In der Praxis steht ein EC-Karten-Lesegerät zur Bezahlung zur Verfügung.