Individuelle Gesundheitsleistungen Schwangerschaft (IGeL)
Zusätzlich zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen können weitere Untersuchungen sinnvoll sein oder von Ihnen gewünscht werden. Gerne können Sie sich hier einen Überblick über die Möglichkeiten verschaffen und in einem Gespräch die Vorteile der einzelnen Methoden besprechen.
Zusätzliche Ultraschalluntersuchungen
Im Ultraschall können Sie Ihr Kind bereits vor der Geburt sehen und seine Entwicklung im Laufe der Schwangerschaft beobachten. Durch eine Kontrolle des Wachstums des Kindes, der Fruchtwassermenge und der Durchblutung in den Gefäßen von Mutter und Kind mit der Doppleruntersuchung kann die Funktion der Plazenta und damit die Versorgung des Kindes überprüft werden.
Der „große“ Blutzuckerbelastungstest
Dieser Test wird mit 75 g Glucose durchgeführt und sagt einen Schwangerschaftsdiabetes zuverlässiger voraus als der Test mit 50 g Glucose, der in der normalen Mutterschaftsvorsorge enthalten ist.
Hier müssen Sie nüchtern zur Untersuchung kommen und zuvor acht Stunden nichts gegessen und getrunken haben. Es wird nüchtern sowie ein und zwei Stunden nach der Gabe der Glucoselösung Blut abgenommen. So kann die Wahrscheinlichkeit, einen Schwangerschaftsdiabetes zu entdecken, von ca. 80% auf fast 100% gesteigert werden.
Sollte ein Schwangerschaftsdiabetes vorliegen, können mit diätetischen Maßnahmen, Lifestyleveränderungen oder einer Insulintherapie negative Folgen für Mutter und Kind vorgebeugt oder deutlich gesenkt werden.
Infektionen in der Schwangerschaft
Außer den Infektionskrankheiten, auf die im Rahmen der Mutterschaftsvorsorge getestet wird, können weitere Untersuchungen in bestimmten Konstellationen empfehlenswert sein.
Toxoplasmose
Die für Erwachsene normalerweise harmlose Erkrankung kann über Katzenkot, rohes Fleisch und nicht ausreichend gewaschenes rohes Gemüse oder Salat übertragen werden. Erkrankt ein Erwachsener nur mit leichten grippeartigen Symptomen, kann eine Infektion des ungeborenen Kindes in der Schwangerschaft zu schweren Missbildungen mit Gehirnschädigungen und Blindheit führen.
Mit einer Blutuntersuchung am Beginn der Schwangerschaft kann festgestellt werden, ob bereits eine Infektion mit Toxoplasmen stattgefunden hat. Wenn nicht, sollten oben genannte Nahrungsmittel während der Schwangerschaft nicht verzehrt und der direkte Kontakt zu Katzenkot vermieden werden.
Zytomegalie (CMV)
Auch bei CMV verläuft die Infektion für Personen ohne Immunschwäche in der Regel harmlos mit nur leichten grippalen Symptomen oder sogar unbemerkt. Bei einer Infektion des ungeborenen Kindes während der Schwangerschaft kann es zu Hirnschädigungen und Taubheit kommen.
Die Viren werden durch Kontakt zu Körperflüssigkeiten infizierter Personen übertragen. Kleinkinder scheiden im Falle einer Infektion, meist ohne selbst symptomatisch zu sein, besonders häufig relevante Virusmengen aus.
Eine Blutuntersuchung kann auch hier klären, ob bereits eine Infektion stattgefunden hat. Wenn nicht, sollte im Umgang mit kleinen Kindern besonders auf Hygiene geachtet werden.
Ringelröteln (Parvo B19)
Die häufig bei Kindern auftretende Infektionskrankheit zeigt sich meist durch einen juckenden Ausschlag, kann aber auch ohne Krankheitszeichen ablaufen. Für das ungeborene Kind besteht die Gefahr einer Blutarmut, die unbehandelt zu Wassereinlagerungen des Kindes im ganzen Körper und zum Tod des Kindes führen kann. Hier besteht eine Behandlungsmöglichkeit mit Bluttransfusionen des Kindes im Mutterleib.
Mit einer Blutuntersuchung lässt sich der Infektionsstatus der Mutter überprüfen und im Falle einer Infektion durch regelmäßige Ultraschalluntersuchungen rechtzeitig die Gefährdung des Kindes erkennen, um dann in spezialisierten Zentren die Bluttransfusionen durchführen zu können und damit das Leben des Kindes zu retten.
Wenn die Mutter keine Infektion durchgemacht hat, sollte der Kontakt zu erkrankten Kindern gemieden werden.
Windpocken (Varizellen)
Windpocken gehören zu den klassischen Kinderkrankheiten, die durch einen juckenden Hautausschlag auffallen. Die meisten Menschen haben im Laufe des Lebens selbst eine Infektion durchgemacht oder sind durch eine Impfung vor einer Infektion geschützt. Hier kann eine Infektion des ungeborenen Kindes zu Hirnschäden und Blindheit, aber auch zu Totgeburten führen.
Sollte nicht bekannt sein, ob ein Schutz gegen Windpocken vorliegt, kann eine Blutuntersuchung mit Bestimmung der Antikörper darüber Auskunft geben.
Liegt kein Schutz vor, sollte die Mutter den Kontakt zu erkrankten Kindern meiden.
Streptokokken
Bei etwa 10-30% aller Frauen findet man Streptokokken im Darm und/oder in der Scheide. Außerhalb der Schwangerschaft stellen sie kein Risiko dar. Unter der Entbindung kann es zu einer Infektion des Kindes und in der Folge in seltenen Fällen zu einer Blutvergiftung und Hirnhautentzündung des Kindes mit zum Teil tödlichem Ausgang kommen.
Mit einem Abstrich aus der Scheide und dem Enddarm kann eine Besiedelung mit Streptokokken erkannt und durch eine gezielte Antibiotikagabe unter der Geburt eine Infektion des Neugeborenen verhindert werden.
Ich berate Sie gerne, welche Untersuchungen für Sie sinnvoll sind.
Diese individuellen Gesundheitsleistungen werden nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen, sondern werden Ihnen als privatärztliche Leistung nach der ärztlichen Gebührenordnung in Rechnung gestellt. In der Praxis steht ein EC-Karten-Lesegerät zur Bezahlung zur Verfügung.
Listeriose
Die Bakterien können über Rohmilchprodukte, rohes Fleisch, rohen Fisch oder abgepackten schlecht gewaschenen Salat übertragen werden und eine Infektion verläuft bei Erwachsenen meist ohne Symptome. Eine Infektion des ungeborenen Kindes oder eines Neugeborenen kann zu schweren Erkrankungen führen.
Die Therapie mit Antibiotika kann schwere Verläufe verhindern.